Im Jahr 2018 ist die Stoffstrom-Bilanz in Kraft getreten. 

NEUE REGELUNG:
Seit 2023 müssen alle Betriebe mit mehr als 20ha und mehr als 50GV eine Stoffstrombilanz erstellen.
Die Bilanz muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorliegen.
Sie müssen die Bilanzen 7 Jahre aufbewahren und bei einer Vorort-Kontrolle vorlegen.

Unter dem beigefügten Link finden Sie auf der rechten Seite unter "Düngerecht" die Excel-Datei zur Berechnung der Stoffstrombilanz.

Link zur Infoseite vom LLH
 

Sollten Sie dazu Unterstützung benötigen, 
melden Sie sich gerne bei uns im Büro des MR Wetterau!

Tel.06036-9787-0